Im Vorfeld des Bundesparteitages werden – neben der Friedensfrage – bislang vor allem Personalentscheidungen diskutiert. Dabei geht aber völlig unter, dass sich in vielen Anträgen des Parteivorstands zu Satzungs-Änderungen Richtungs-Entscheidungen verbergen. Darauf macht Günter Blocks, Landessprecher SL NRW, aufmerksam und markiert im Folgenden die kritischen Punkte:
Der aus dem Bündnis von Bewegungslinken und Reformerlager dominierte Parteivorstand will Basis- und Mitgliederrechte massiv einschränken. Insgesamt geht es dabei um 14 Anträge des Parteivorstands und weitere 7 Anträge des Kandidaten für den Stellvertretenden Parteivorsitz Benjamin-Immanuel Hoff (Reformerlager).
Wichtig für die weitere Entwicklung unserer Partei sind vor allem folgende Anträge:
- S02: Künftig sollen nur noch größere Kreisverbände mit mehr als 120 Mitgliedern antragsberechtigt zum Parteitag sein.
Das trifft die Basisrechte von vielen ländlichen Kreisverbänden (vor allem auch in Bundesländern, in denen DIE LINKE wenig Mitglieder hat), die künftig keine Anträge mehr stellen dürfen.
- S04: Der Parteivorstand will sich ein Durchgriffsrecht gegenüber Landes- und Kreisverbänden sichern und deren Beschlüsse aufheben können, wenn er sie als „offensichtlich satzungs- oder gesetzeswidrig“ einstuft.
Hierzu wird keinerlei Begründung geliefert, warum das notwendig geworden sein soll.
Damit werden aber die Weichen gestellt zur Rückkehr in den „demokratischen Zentralismus“ der SED-Tradition. - S14: Der Parteivorstand will die Entscheidungsbefugnis, in „Fällen sexueller und rassistischer Übergriffe … das Ruhen sämtlicher oder einzelner Ämter und Funktionen sowie das Ruhen sämtlicher oder einzelner Mitgliederrechte vorläufig“ anzuordnen: also bis hin zum „Maulkorb“.
Erst nach dem Inkrafttreten des Parteivorstandsentscheids soll sich die Bundesschiedskommission mit der Angelegenheit befassen können.
Mit Blick auf die SED-Vorgeschichte hatte die PDS alle Parteistrafen unterhalb des Parteiausschlusses abgeschafft. Und die PDS hatte auch während des Fusionsprozesses mit der WASG darauf bestanden, dass dies so bleibt. Mit dieser Satzungsänderung wird die Rückkehr zu den umfassenden Parteistrafen des SED-Statuts eingeleitet. - S21: Dieser Antrag zielt auf eine Verkleinerung des Parteivorstands von derzeit 44 Mitgliedern auf 12 Mitglieder.
Eine Verkleinerung dieses Mammutgremiums mag durchaus Sinn machen – aber eine Reduzierung in einem solch radikalen Ausmaß führt zwangsläufig dazu, dass innerparteiliche Minderheitenpositionen komplett aus dem Parteivorstand rausgehalten werden können.
Und damit wird es dann natürlich auch weitaus einfacher, die 2/3-Mehrheiten im Parteivorstand zu erreichen, um direkt in Kreisverbände hinein durchzugreifen oder Maulkörbe für einzelne Mitglieder zu verhängen.
Nicht ganz so entscheidend, aber doch bemerkenswert sind folgende Anträge:
- S01: Der Ältestenrat soll künftig entsprechend der Amtszeit des Parteivorstandes berufen werden.
Damit stellt sich jeder neue Parteivorstand den Ältestenrat nach seinem Gusto zusammen.
Kritische Stimmen – wie die von Hans Modrow – wird man dann künftig wohl nicht mehr in diesem Gremium finden. - S10: „Für die geschlechtsspezifischen Regelungen der Partei ist die hinterlegte Geschlechtsidentität im Mitgliederprogramm maßgeblich. Jedes Mitglied kann seinen Eintrag auf Wunsch ändern lassen.“
Menschen mit Transgender-Identität gerecht werden zu wollen, ist sicherlich sinnvoll. Mit Blick auf die Quotenregelungen in unserer Satzung dürfte es hier aber noch zu erheblichen Kontroversen kommen.
Die Satzungsanträge findet Ihr am einfachsten hier: