Die Landesschiedskommission NRW hat eine wichtige Entscheidung zum Schutz der Mitgliederrechte in der Partei DIE LINKE gefällt.
Bekanntlich hatte der Landesvorstand DIE LINKE. NRW am 17.09.2022 auf Antrag des Sprecherinnenrates der LISA (Linke sozialistische Arbeitsgemeinschaft Frauen) NRW mehrheitlich den folgenden Beschluss gefasst:
„Mandatsträger:innen sowie Mitgliedern geschäftsführender Kreisvorstände und des Landesvorstands wird vor entsprechender Aufstellung analog zu der Erklärung der Mandatsträger:innenabgaben eine schriftliche Verpflichtung zur Teilnahme an verpflichtenden/r Seminaren/ Weiterbildung zur Sensibilisierung für Sexismus/sexualisierte Gewalt vorgelegt.“
Dieser LaVo-Beschluss war von den vormaligen Mitgliedern des Landesvorstandes Caro Butterwegge (KV Köln), Jana van Helden (KV Viersen), Christiane Tenbensel (KV Dortmund) und Hans Decruppe (KV Rhein-Erft) sofort beanstandet und als satzungs- und gesetzwidrig angefochten worden.
Zu dieser Anfechtung hat die Landesschiedskommission DIE LINKE. NRW mit Beschluss vom 12.11.2022, entschieden, diesem Antrag in vollem Umfange stattzugeben. In der Entscheidung wird festgestellt:
„Der (…) Beschluss (…) ist nichtig. Er darf nicht durch entsprechende Verpflichtungserklärungen von Kandidierenden vor Wahlen umgesetzt werden.“
Da die Entscheidung der Schiedskommission von grundsätzlicher – über den vorliegenden Einzelfall und auch über die Grenzen des Landesverbandes DIE LINKE. NRW hinausgehender – rechtlicher und politischer Bedeutung ist, ist sie im Anhang im Wortlaut beigefügt.